Öffnen – Vollmacht Für Kita Abholung – Vorlage | Muster

Vorlage und Muster für Vollmacht Für Kita Abholung Erstellung und Ausfüllen – Öffnen im WORD und PDF Datei und Online


Vertragsnummer: [Vertragsnummer einfügen]

Erteilungsdatum: [Datum einfügen]

Beteiligte Parteien:

Die Eltern:

[Vor- und Nachname der Eltern]

und

Die Kita:

[Name der Kita]

Umfang der Befugnisse:

Die Eltern bevollmächtigen die Kita, ihr Kind [Vor- und Nachname des Kindes] persönlich von der Kita abzuholen.

Dauer der Vollmacht:

Die Vollmacht tritt ab dem [Datum] in Kraft und bleibt gültig bis auf Widerruf.

Spezifische Klauseln:

  1. Die Kita ist berechtigt, alle erforderlichen Maßnahmen zu ergreifen, um das Wohl des Kindes sicherzustellen.
  2. Die Kita haftet nicht für Verletzungen, Verluste oder Schäden, die während der Abholung des Kindes auftreten könnten, sofern diese nicht auf grobe Fahrlässigkeit seitens der Kita zurückzuführen sind.
  3. Die Eltern stellen sicher, dass die Kita über alle relevanten Informationen zu Gesundheit und Allergien des Kindes informiert ist.

Unterschrift:

Die Eltern:

[Vor- und Nachname der Eltern] [Unterschrift der Eltern]

Notarielle Beglaubigung und Zeugen:

[Notar und Datum der Beglaubigung]

Zeugen:

[Vor- und Nachname des Zeugen] [Unterschrift des Zeugen]

Anhänge und Zusatzdokumente:

Liste aller Anhänge und Zusatzdokumente

Schlussbestimmungen:

  1. Die vorliegende Vollmacht unterliegt den geltenden Gesetzen des Bundeslandes [Name des Bundeslandes].
  2. Änderungen oder Ergänzungen dieser Vollmacht bedürfen der Schriftform.
  3. Sollte eine Bestimmung dieser Vollmacht unwirksam sein oder werden, berührt dies die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen nicht.

 

Vorlage und Muster für Vollmacht Für Kita Abholung zur Anpassung und Erstellung im WORD– und PDF-Format

Mehr Vorlage und Muster für Vollmacht Für Kita Abholung



Kita Abholung
Vollmacht
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Q: Was ist eine Vollmacht für die Kita-Abholung?

A: Eine Vollmacht für die Kita-Abholung ist ein rechtliches Dokument, das es einer autorisierten Person ermöglicht, ein Kind von der Kindertagesstätte abzuholen, wenn die Eltern oder Erziehungsberechtigten dies nicht selbst tun können. Mit dieser Vollmacht kann eine andere Person beauftragt werden, das Kind rechtsgültig abzuholen und für dessen Wohlergehen verantwortlich zu sein.

Q: Warum benötige ich eine Vollmacht für die Kita-Abholung?

A: Eine Vollmacht für die Kita-Abholung ist erforderlich, um sicherzustellen, dass das Kind in guten Händen ist und dass nur autorisierte Personen es von der Kindertagesstätte abholen können. Dies dient der Sicherheit und dem Schutz des Kindes.

Q: Wer kann eine Vollmacht für die Kita-Abholung ausstellen?

A: Eine Vollmacht für die Kita-Abholung kann von den Eltern oder Erziehungsberechtigten des Kindes ausgestellt werden. Sie müssen den Namen der bevollmächtigten Person angeben und diese muss die Vollmacht unterschreiben.

Q: Müssen beide Eltern die Vollmacht für die Kita-Abholung unterschreiben?

A: In der Regel müssen beide Eltern die Vollmacht für die Kita-Abholung unterschreiben. Wenn jedoch ein Elternteil das alleinige Sorgerecht für das Kind hat oder aus bestimmten Gründen nicht verfügbar ist, kann die Vollmacht von einem Elternteil allein ausgestellt werden.

Q: Kann ich eine Vollmacht für die Kita-Abholung vorbereiten, bevor ich sie benötige?

A: Ja, es ist empfehlenswert, eine Vollmacht für die Kita-Abholung im Voraus vorzubereiten, insbesondere wenn absehbar ist, dass eine bevollmächtigte Person das Kind regelmäßig abholen wird. Auf diese Weise sind Sie vorbereitet und können die Vollmacht bei Bedarf einfach vorlegen.

Q: Was sollte in einer Vollmacht für die Kita-Abholung enthalten sein?

A: In einer Vollmacht für die Kita-Abholung sollten der Name des Kindes, der Name der bevollmächtigten Person, die Beziehung des Kindes zur bevollmächtigten Person, die Zustimmung beider Elternteile (falls erforderlich) und das Gültigkeitsdatum der Vollmacht enthalten sein.

Q: Wie lange ist eine Vollmacht für die Kita-Abholung gültig?

A: Die Gültigkeitsdauer einer Vollmacht für die Kita-Abholung kann in der Vollmacht selbst festgelegt werden. In der Regel ist sie jedoch für ein Jahr gültig. Danach sollte eine neue Vollmacht ausgestellt werden, um sicherzustellen, dass sie noch aktuell ist.

Q: Wie oft kann eine Vollmacht für die Kita-Abholung verwendet werden?

A: Eine Vollmacht für die Kita-Abholung kann je nach Bedarf und Vereinbarung verwendet werden. Sie kann eine einmalige Verwendung oder eine regelmäßige Verwendung umfassen, je nachdem, wie oft die bevollmächtigte Person das Kind von der Kita abholen wird.